Die technisch zulässige Gesamtmasse (auch: technisch zulässige Höchstmasse in beladenem Zustand) des Fahrzeugs (z. B. 3.500 kg) ist eine vom Hersteller festgelegte Massevorgabe, die das Fahrzeug nicht überschreiten darf. Angaben zur technisch zulässigen Gesamtmasse des von Ihnen gewählten Modells finden sich in den technischen Daten. Überschreitet das Fahrzeug im praktischen Fahrbetrieb die technisch zulässige Gesamtmasse, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Bei den Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand handelt es sich um einen im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Standardwert. Aufgrund von Fertigungstoleranzen kann die real gewogene Masse in fahrbereitem Zustand von den angegebenen Werten abweichen. Abweichungen von bis zu ± 5 % der Masse in fahrbereitem Zustand sind rechtlich zulässig und möglich.
Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand um das Grundfahrzeug mit Serienausstattung plus einem gesetzlich festgelegten Pauschalgewicht von 75 kg für den Fahrer. Hierin sind im Wesentlichen die folgenden Positionen enthalten:
Die herstellerseitig festgelegte Masse für Sonderausstattung ist ein von Bürstner pro Grundriss festgelegter Wert für die maximale Masse der bestellbaren Sonderausstattung. Diese Begrenzung soll gewährleisten, dass die Mindestnutzlast, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene freie Masse für Gepäck und nachträglich eingebautes Zubehör, bei den von Bürstner ausgelieferten Fahrzeugen auch tatsächlich für die Zuladung zur Verfügung steht.
Die Masse der Mitfahrer beläuft sich für jeden Sitzplatz, den der Hersteller vorgesehen hat, pauschal auf 75 kg, unabhängig davon, wieviel die Passagiere tatsächlich wiegen. Die Masse des Fahrers ist bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten (siehe oben Nr. 2) und wird deshalb nicht erneut eingerechnet. Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen Sitzplätzen beträgt die Masse der Mitfahrer also 3 * 75 kg = 225 kg.
Das EU-Regelwerk sieht für Reisemobile eine bestimmte Mindestnutzlast vor, also einen rechnerisch zu ermittelnden Massewert, der für Gepäck oder sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss.
Die Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt: 10 kg * (n + L), wobei „n“ die Höchstzahl der Mitfahrer zuzüglich des Fahrers und „L“ die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern ist. Bei einem Fahrzeug mit 4 zugelassenen Sitzplätzen und einer Länge von 6m beträgt die Mindestnutzlast damit „10 kg * (4 + 6) = 100 kg“.
Das Mehrgewicht von Sonderausstattung und Paketen erhöht die tatsächliche Masse des Fahrzeugs (= Masse in fahrbereitem Zustand plus ausgewählte Sonderausstattung) und verringert die Nutzlast. Der angegebene Wert weist das Mehrgewicht gegenüber der Serienausstattung des jeweiligen Grundrisses aus. Das Gesamtgewicht der ausgewählten Sonderausstattung darf die herstellerseitig festgelegte Masse für Sonderausstattung nicht überschreiten.
Der Vario-Seat ist ein optionaler 5. Sitzplatz, der bei der Errechnung der Mindestnutzlast sowie der Masse der Fahrgäste als regulärer Sitz zu berücksichtigen ist. Damit Sie den 5. Sitzplatz erhalten, muss gewährleistet sein, dass weiterhin die Mindestnutzlast gewahrt bleibt sowie alle anderen gesetzlichen Massewerte eingehalten werden. Kontaktieren Sie für detaillierte Informationen gerne unsere Handelspartner.
Um Sie bestmöglich und transparent über die Gewichte in unseren Verkaufsunterlagen (Print und Digital) aufzuklären, orientieren wir uns grundsätzlich an den gesetzlich vorgesehenen Begrifflichkeiten. Diese sind seit dem 06.07.2022 insbesondere in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 (zuvor: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012) festgelegt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 wird online in den diversen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32021R0535