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Kfz-Steuer für Reisemobile – Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf

Kehl, 17.11.2006 – Nachdem der Finanzausschuss des Bundestages am 25. Oktober 2006 kurzfristig über die künftige Besteuerung von Wohnmobilen beraten hatte, hat jetzt der Bundestag den im Folgenden dargestellten Gesetzentwurf beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht vor:

Wohnmobile werden eine eigenständige Fahrzeugkategorie im KraftStG neben den Kategorien „Personenkraftwagen“ und „andere Fahrzeuge“.

Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

Maßgebend sind objektive Beschaffenheitsmerkmale, die ein dauerhaftes oder auch vorübergehendes Wohnen gestatten. So genannte unechte Wohnmobile, deren gesamte Bauart die eines Personenkraftwagens ist, sollen auch weiterhin wie Personenkraftwagen besteuert werden.

Wohnmobile werden nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen wie folgt besteuert:

Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

a) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 16 EUR,
über 2 000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 EUR,

b) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 24 EUR,
über 2 000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 1 000 EUR,

c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 40 EUR,
über 2 000 kg bis zu 5 000 kg 10 EUR,
über 5 000 kg bis zu 12 000 kg 15 EUR,
über 12 000 kg 25 EUR;

ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1.
Wohnmobile werden rückwirkend ab dem 01. Januar 2006 nach den oben dargestellten Grundlagen besteuert.
Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundesrat passieren. Da der Gesetzentwurf aus Beratungen zwischen Bund und Ländern hervorgegangen ist, ist davon auszugehen, dass er auch vom Bundesrat angenommen wird.

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